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17.06.2021

Von A++ zu D?

Ökodesign-Anforderungen für Lichtquellen treten in Kraft

Bereits seit 2009 mussten sich Konsumenten stufenweise von der guten alten Glühbirne verabschieden, 2018 von den 230-Volt-Halogenlampen. Nun folgen weitere Änderungen in Sachen Beleuchtung. Im Zuge der EU-weiten Gesetzgebungen treten ab 1. September 2021 die Energieeffizienzkennzeichnungs- und Ökodesign-Anforderungen auch für Leuchtmittel und Lichtmodule in Kraft.

A+ oder A++: Was ist der Unterschied?
Im Rahmen der EU-Richtlinie erhalten Elektrogeräte, darunter auch Lichtquellen, neue Energieetiketten. Diese geben den Energieverbrauch von Elektrogeräten an.

Seit Beginn der Einführung der Etiketten in den 1980er Jahren hat sich die Energieeffizienz von Elektrogeräten stets verbessert, sodass Produkte in der Klassifizierung immer besser eingestuft wurden. In der Folge wurden zusätzlich zu den ursprünglichen sieben Effizienzklassen (von A bis G) die Klassen A+, A++ und A+++ eingeführt, um die steigende Effizienz abzubilden. Weil in den letzten Jahren immer mehr energieeffiziente Produkte entwickelt wurden, finden sich viele Elektrogeräte heute ausschließlich in einer der drei A-Klassen. Für den Endverbraucher scheinen alle Produkte dieser Klassen sehr gut zu sein. Die Folge: Verbraucher wählen gegebenenfalls nicht das sparsamste Gerät.

Zurück zu A bis G: scheinbar schlechtere Deklaration?
Mit der Gesetzgebung reagiert die EU nun und kehrt im Rahmen der neuen Energieetikettierung wieder zur ursprünglichen Einordnung von A bis G zurück. „Mit Inkrafttreten der Verordnungen rutschen die besten Beleuchtungsprodukte in Klasse D. Verbraucher sollten sich von der neuen Einordnung aber nicht verunsichern lassen“, erklärt Melanie Rosemund, Produktmanagerin beim Hersteller Paulmann. Die Licht-Expertin führt weiter aus: „LED-Leuchtmittel erfüllen künftig zwar nur die Effizienzklasse D, sind aber weiterhin die energiesparendste und langlebigste Technik am Markt. Die neue Klassifizierung hat für zukünftige effizientere Entwicklungen wieder mehr Kennzeichnungs-Spielraum nach oben.“

Diese Lampen sind künftig nicht mehr erhältlich
Aufgrund der niedrigen Effizienz werden ab September einige Lampentypen aus dem Verkehr gezogen. Diese sind: Halogen-Stablampen R7s über 2700 Lumen, Niedervolt-Halogen-Reflektorlampen GU4 und GU5,3, Leuchtstoffröhren T2 und T8, Leuchtstoffröhren T5 HO 80W sowie Energiesparlampen. Für viele dieser Leuchtmittel sind LED-Ersatzprodukte am Markt erhältlich.

Paulmann-Spezialitäten wie Halogenstäbe unter 70 Watt, Backofenlampen in Birnchenform sind vom Verbot nicht betroffen. Halogenlampen mit Sockel G9, G4 und GY 6,35 sowie T8-Leuchtstoffröhren (18, 36, 58W) werden erst zum 01.09.2023 ausgephast.

Was Verbraucher zu den der EU-Gesetzgebungen wissen sollten
Grundsätzlich verbietet die EU-weite Regulation keine Beleuchtungstypen, sondern stellt Effizienzanforderungen an Beleuchtung dar. Leuchtmittel, die diese nicht erreichen, werden zugunsten der Umwelt verschwinden. Wer zu Hause noch solche Lampen im Einsatz hat, muss diese nicht zwangsläufig ersetzen – auch wenn sich ein Austausch zugunsten energieeffizienterer LED-Produkte lohnen würde.

Auf einem Blick: Worauf achten beim Lampenkauf?

Ab 01. September 2021…

  • reichen die Energieeffizienzklassen von A bis G
  • hilft eine Farbskala von Dunkelgrün (bester Wert) bis Rot (niedrigster Wert) bei der schnellen Orientierung
  • dürfen Lampentypen mit niedriger Effizienz nicht mehr hergestellt oder importiert werden
  • darf der Handel Lampen mit bisherigen Energieetikett noch bis 28.02.2023 abverkaufen

Über Paulmann

Als einer der führenden Hersteller in der Lichtbranche stellt das Unternehmen den Kunden in den Mittelpunkt. Bei Paulmann heißt es: „Realisiere deine Licht-Ideen“ und das in rund 40 Ländern Europas. Das Unternehmen vertreibt mit insgesamt über 2.500 Produkten und Lichtsystemen Lösungen für individuelle Beleuchtung mit Energie sparender Technik im Haus, rund ums Haus und im Garten. 1978 von Rüdiger Paulmann gegründet, arbeiten heute circa 400 Mitarbeiter in 40 Ländern Europas für das Familienunternehmen. Mehr Informationen zum Unternehmen finden Sie unter www.paulmann.com.

Pressekontakt

Saskia Krolop
skrolop@paulmann.de

Fon + 49 5041 998-163

Paulmann Licht GmbH
Quezinger Feld 2
31832 Springe-Völksen

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Behagliches Licht mit geringem Energiebedarf: Die neuen Energieetiketten helfen bei der Wahl energieeffizienter LED-Leuchtmittel und Leuchten.

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Das  Paulmann-Sortiment bietet gemütliches und energiesparendes Licht für jede Leuchte. Auch LED-Ersatzprodukte für Halogen-Reflektorlampen, Stiftsockel und Leuchtstoffröhren gehören dazu.

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Alt (links) und Neu (rechts) im Vergleich: Ab September reichen die Energieeffizienzklassen zur besseren Differenzierung von A bis G. Die Farbskala hilft Verbrauchern bei einer schnellen Orientierung. Mit dem QR-Code können Verbraucher sich über die europäische Datenbank EPREL über die Effizienz und weitere technische Parameter informieren.

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Leuchtmittel mit niedriger Effizienz, die die Effizienzanforderungen der EU nicht erreichen, werden zugunsten der Umwelt vom Markt verschwinden.

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Die nachfolgenden Symbole informieren darüber, ob Lichtquellen durch den Endanwender oder einer Elektrofachkraft ausgetauscht werden können.

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Effiziente LED-Leuchtmittel wie dieser 12-V-Reflektor (rechte Hälfte) mit dem GU 5,3-Sockel ersetzt den Halogen-Vorgänger (linke Hälfte) nahezu millimetergenau.